Kölner Oberlandesgericht bekommt die e-Akte

In vielen Kölner Gerichtssälen gibt es keine handschriftliche Unterschrift mehr unter´s Urteil, sondern eine elektronische Signatur. Am Oberlandesgericht wird am Montag die elektronische Akte eingeführt.

© OLG Köln

Nach erfolgreichen Test wird jetzt auch das Kölner Berufungsgericht damit arbeiten. Heißt: neu eingehende Schriftstücke in einem Verfahren werden nur noch elektronisch bearbeitet. Rechtsanwälte können ihre Schriftsätze schon länger elektronisch einreichen, Schreiben auf Papier werden eingescannt. Das gilt unter anderem für Verfahren im Bereich internationales Kaufrecht und Insolvenzrecht. 

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