
© OLG Köln
© OLG Köln
Anzeige
Nach erfolgreichen Test wird jetzt auch das Kölner Berufungsgericht damit arbeiten. Heißt: neu eingehende Schriftstücke in einem Verfahren werden nur noch elektronisch bearbeitet. Rechtsanwälte können ihre Schriftsätze schon länger elektronisch einreichen, Schreiben auf Papier werden eingescannt. Das gilt unter anderem für Verfahren im Bereich internationales Kaufrecht und Insolvenzrecht.
Anzeige