
© Radio Erft
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Er hatte schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffengesetz begangen. Sein 32 Jahre alter Mitangeklagter wurde mit einem Jahr Haft auf Bewährung für schweren Landfriedensbruch mit versuchter gefährlicher Körperverletzung bestraft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Kölner Landgericht eingelegt werden.
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