
© pixabay (Symbolbild)
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Bei der Einreisekontrolle stellte die Bundespolizei fest: gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Münchener Staatsanwaltschaft vor. Diese hatte den Mann zur Fahndung ausgeschrieben, weil er eine Geldstrafe von über 14.000 Euro wegen Insolvenzverschleppung nicht gezahlt haben soll.
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