
Köln: Weg für AfD-Beobachtung frei
Nach einem neuen Gerichtsbeschluss ist der Weg für eine Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz frei. Wie das Verwaltungsgericht Köln heute mitteilte, lehnte es einen Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall ab.
Veröffentlicht: Donnerstag, 10.03.2022 15:53
Ein früherer Gerichtsbeschluss, der dem Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst untersagt hatte, habe sich damit erledigt. Einem zweiten Eilantrag der AfD, der sich dagegen richtete, dass der Verfassungsschutz dem sogenannten Flügel der Partei zu einem früheren Zeitpunkt 7000 Mitglieder zugeordnet hatte, gab das Gericht statt. Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei.