
Köln: Wärmedämmung darf über das Grundstück ragen
Ein Nachbarschaftsstreit aus Köln hat den Bundesgerichtshof beschäftigt. Nachbarn hatten sich wegen der geplanten Außendämmung eines Mehrfamilienhauses, das direkt an der Grundstücksgrenze steht, in die Haare bekommen.
Veröffentlicht: Freitag, 12.11.2021 11:37
Einer der Nachbarn will an seinem Haus eine Wärmedämmung anbringen, die mehrere Zentimeter auf das Nachbargrundstück übersteht. Dagegen hatte sich der Nachbar gerichtlich gewehrt. Ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat die nachträgliche Wärmedämmung über die Grundstückgrenze hinaus erlaubt. Bis unter 25 Zentimeter sind demnach bei Altbauten in Ordnung. Das Gericht stellte damit zugleich klar: Die Bundesländer dürfen diesen Punkt selber regeln. Auch nach NRW-Landesrecht muss der Nachbar den Überbau dulden, wenn Alternativen aufwändig sind. Neubauten müssten allerdings so geplant sein, dass die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks bleibt. Angesichts der Klimaschutzziele der Politik könnten solche Nachbarstreits künftig häufiger vorkommen, schätzt Beate Heilmann, die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das sieht auch Axel Gedaschko so, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Er verweist darauf, dass insbesondere wenig oder nicht gedämmte Gebäude nun eine neue Dämmhülle bekommen müssen. «Wenn es um grenzüberschreitende Wärmedämmung geht, besteht bei immer höheren Dämmdicken - wie bei vielen anderen Nachbarschaftskonflikten, wenn es um Grundstücksgrenzen geht - ein erhöhtes Streitpotenzial.»