
© Pixabay/Symbolbild
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2015 war aus dem legendären Millowitsch-Theater an der Aachener Straße die Volksbühne geworden mit einer erweiterten Nutzung. Laut Gericht ist diese Erweiterung aber erst beantragt worden, als die Veranstaltungen schon liefen. Kurz zuvor hatte aber eine Nachbarn eine Baugenehmigung für seine unmittelbar an den Veranstaltungssaal angrenzende Wohnung bekommen und gegen den Lärm der Veranstaltungen geklagt. Die Volksbühne hatte dann gegen die Baugenehmigung für den Nachbarn geklagt, ist damit aber ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Gegen beide Urteile kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
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