
© Pixabay (Symbolbild)
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Wie die Deutsche Presse-Agentur aus unterrichteter Quelle erfuhr, ging das Kölner Generalvikariat irrtümlich davon aus, dass die Frau vor ihrem Dienst beim Erzbistum schon Beamtin gewesen war – und entsprechende Rentenansprüche aufgebaut hatte. Das war aber nicht der Fall. Obwohl dem Generalvikariat dieser Fehler noch vor Vertragsabschluss auffiel, hat die Verwaltung den Vertrag nicht mehr geändert und vor rund drei Jahren abgeschlossen. Dadurch könnte das Erzbistum jetzt zur Zahlung der Rentenansprüche verpflichtet sein, so die DPA.
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