
© pixabay / Symbolbild
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Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Das ermöglicht der Kölner Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Telefonaten und E-Mails sowie den Einsatz von V-Leuten. Das sei ein guter Tag für die Demokratie, sagte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes noch am Abend. Beobachter der Partei und einige ehemalige AfD-Mitglieder konstatieren bereits seit längerer Zeit einen wachsenden Einfluss der Rechtsaußen-Strömung der Partei auf den Kurs der AfD. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
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