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Köln: Verfassungsschutz darf AfD überwachen
© pixabay / Symbolbild
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Köln: Verfassungsschutz darf AfD überwachen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstagabend nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung entschieden und eine Klage der AfD damit abgewiesen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 09.03.2022 06:55

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Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Das ermöglicht der Kölner Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Telefonaten und E-Mails sowie den Einsatz von V-Leuten. Das sei ein guter Tag für die Demokratie, sagte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes noch am Abend. Beobachter der Partei und einige ehemalige AfD-Mitglieder konstatieren bereits seit längerer Zeit einen wachsenden Einfluss der Rechtsaußen-Strömung der Partei auf den Kurs der AfD. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. 

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