Köln: Urteil im Prozess Woelki gegen Axel Springer

Im Prozess Kardinal Woelki gegen die Bild-Zeitung sind am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht die ersten zwei Urteile gefallen. In dem einen wurde die Berichterstattung in der online Ausgabe der Bild-Zeitung als unzulässig untersagt.

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Ein weiterer Artikel der Zeitung dagegen durfte so erscheinen, heißt es vom Landgericht. Kardinal Woelki hatte sich insgesamt gegen fünf Artikel gewehrt. Dabei geht es um die Berichterstattung im Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen. Laut dem Gericht hat der Verlag in zwei Online-Artikeln unter den Überschriften: „Missbrauchs-Priester“ und „Stoppen Sie den Kardinal!“ konkrete Behauptungen veröffentlicht und das verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, so die Richter. Die Bildzeitung dürfe u.a. nicht berichten: Woelki habe einen Sexualstraftäter befördert. Diese Meinungsäußerung mit Tatsachenkern sei unzutreffend, weil der Priester keine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Tat begangen habe. Auch die Äußerung, Kardinal Woelki habe einen Priester befördert, obwohl dieser zuvor einen Kindesmissbrauch gestanden habe, sei unzulässig, so die Richter. Denn sie entspreche nicht den Tatsachen, weil es sich nicht um ein Kind, sondern einen Jugendlichen gehandelt habe.

In einem weiteren Fall haben die Richter die Klage von Kardinal Woelki am Mittwoch abgewiesen. Der Axel-Springer-Verlag durfte den Artikel mit der Überschrift: „Wegen Woelki-Skandal – Treten ALLE deutschen Bischöfe zurück?“ so veröffentlichen. Und auch die Bezeichnung „Woelki-Skandal“ sei eine zulässige Bewertung, so die Richter. Weitere Urteile in dem Prozess sollen Anfang und Mitte Juni gefällt werden.

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