Köln: Urteil im Prozess um Leiche im Gully

Im sogenannten Gully-Leichen-Mordprozess ist das Urteil gefallen. Der 41-jährige Angeklagte muss wegen Totschlags für acht Jahre ins Gefängnis.


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Außerdem hat das Kölner Landgericht am Mittwoch seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Im letzten März soll ein Streit zwischen zwei Männern in einer Wohnung im Kölner Stadtteil Langel eskaliert sein, weil der 41-Jährige dort ausziehen sollte. Laut Anklage hätte dem Mann die Obdachlosigkeit gedroht. Er soll daraufhin so lange auf den Mieter der Wohnung eingestochen, bis der verblutet ist. Die Leiche hatte er dann nachts mit einer Schubkarre die Langeler Straße entlang gefahren und dort kopfüber in einen Gully gesteckt. Nur noch die Schuhe des Toten guckten raus. Ein Jugendlicher hatte die blutüberströmte Leiche anschließend gefunden und die Polizei gerufen. Der Mann hatte die Tat bis zum Schluss geleugnet, war aber durch DNA-Spuren am Gully und der Schubkarre überführt worden. Weil er Mann unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, bleibt er wie bereits in der Untersuchungshaft in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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