
© Radio Erft
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Es gebe keinen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten. Er sei aber aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. Nach einem Streit mit seinem Vater um ein Mobiltelefon hatte der 22-Jährige ein Messer und eine Grillgabel genommen und auf seinen Vater eingestochen. Außerdem habe er ihm die Kehle durchgeschnitten. Als die Lebensgefährtin versuchte, telefonisch Hilfe zu rufen, griff der Verurteilte auch sie an und verletzte sie tödlich.
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