
© Radio Erft
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Laut der Richter hatte sie sich nach der Geburt nicht um das Baby gekümmert und es in einen Schrank gelegt. Später soll sie den toten Jungen dann vor die Babyklappe im Kölner Stadtteil Nippes gelegt haben. Der Hausmeister der Einrichtung fand das tote Kind wenig später. Strafmildernd hat sich das Geständnis der vierfachen Mutter vor Gericht ausgewirkt. Die nicht vorbestrafte Frau habe sich zum Tatzeitpunkt in einer außergewöhnlich schwierigen persönlichen Lage befunden, so die Begründung der Richter.
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