
Köln: Stadt und FC scheitern vor NRW-Gericht
Der Fußball-Bundesligist 1. FC Köln darf sein Trainingsgelände vorerst nicht auf den Grüngürtel in Köln ausweiten. Das hat das Oberverwaltungsgericht in NRW am Donnerstag entschieden und den notwendigen Bebauungsplan der Stadt gekippt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 24.11.2022 13:08
Köln habe handwerkliche Fehler gemacht – die aber mit Hilfe eines ergänzenden Planungsverfahrens aus der Welt geschafft werden könnten. Das Problem ist aus Sicht des Gerichts, dass es in dem Verfahren der Stadt Köln nicht nur um die Erweiterung des Trainingsgeländes in direkter Nähe zum Geißbockheim geht – sondern auch um den Bau von Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit. Der Kölner Grüngürtel gelte aber als wichtige Naherholungsfläche für die Bevölkerung und die Stadt habe dort vollversiegelte Sportflächen geplant. Und das führe jetzt vorerst zum Aus für den gesamten Plan. Entsprechend groß war die Freude bei der Bürgerinitiative und dem Naturschutzbund, die geklagt hatten. Gegen das Urteil ist keine Revision möglich. Die Beteiligten können aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.