
Köln: Rückschlag für Verbraucherzentrale
Im Streit um höhere Grundversorgungstarife für Strom- und Gas-Neukunden hat die Verbraucherzentrale NRW einen juristischen Dämpfer hinnehmen müssen. Das Landgericht Köln wies einen Antrag der Verbraucherschützer auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Kölner Rheinenergie als unbegründet zurück. Das hat das Unternehmen am Donnerstag mitgeteilt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 10.02.2022 15:15
Das Gericht habe ausgeführt, dass die vorgenommene Preisspreizung rechtlich nicht zu beanstanden sei. Man begrüße es, dass das Gericht diese Entscheidung getroffen und unser Handeln als korrekt und rechtskonform bestätigt habe, so die Rheinenergie. Die Verbraucherzentrale NRW kündigte an, Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegen zu wollen. Denn man halte es weiter für unzulässig, von Strom- und Gaskunden, die in die Ersatz- oder Grundversorgung zurückfallen, höhere Preise als von den Bestandskunden zu verlangen.