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Köln: Riesenrad darf bis Ende August am Zoo bleiben
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Köln: Riesenrad darf bis Ende August am Zoo bleiben

Das Riesenrad am Kölner Zoo darf wie geplant noch bis zum Ende des Monats seine Runden drehen. Das Kölner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Anwohners abgelehnt.

Veröffentlicht: Montag, 16.08.2021 11:06

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Der Anwohner wollte, dass das Riesenrad nicht länger betrieben werden darf, weil es nicht genügend Parkplätze für die Besucher gebe. Dieses Argument haben die Verwaltungsrichter nicht gelten lassen. Ihre Begründung: der Anwohner kann nicht gegen die Genehmigung der Stadt vorgehen, weil nicht zu erkennen ist, dass die sogenannten drittschützenden Vorschriften verletzt würden. Heißt im Klartext: die Stadt musste bei der Genehmigung nur darauf achten, dass der Betrieb mit öffentlichen Interessen vereinbar ist. Es ginge nicht darum, die Nachbarschaft vor zusätzlichem Verkehr zu schützen. Der Anwohner kann gegen den Beschluss Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

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