
© Radio Erft
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Der 57-Jährige war wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Laut Urteil hatte der Mann sein Opfer in der Nacht zum Karnevalssonntag 1988 in der Kölner Altstadt getötet. Unter anderem belegen das DNA-Spuren, die an der Leiche gefunden wurden. Der Mann hatte die Tat im Prozess bestritten. Der sogenannte „Cold Case“ war über Jahre unaufgeklärt geblieben. Erst nach der Ausstrahlung des Falls in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ gab es eine entscheidende Spur, die die Ermittler dann zu dem 57-Jährigen geführt hat.
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