
© pixabay / Symbolbild
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Der Anwalt aus Eschweiler war im Münchner NSU-Prozess im Namen eines Opfers des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße aufgetreten - das vermeintliche Opfer gab es jedoch gar nicht. Ein tatsächliches Opfer des Anschlags soll das angebliche Opfer an den Anwalt vermittelt haben. Dieser, inzwischen gestorbene Mann, habe sich das Opfer ausgedacht, erklärte das Gericht. Dem Anwalt drohen jetzt berufsrechtliche Konsequenzen. Außerdem muss er 200 000 Euro zurückzahlen. Das Geld hatte für den NSU-Prozess aus der Staatskasse bekommen.
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