
© Radio Erft
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Hintergrund für die Abschaltung ist die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes. Es hatte dem Eilantrag eines Kölners stattgegeben, der sich dort regelmäßig aufhält. Laut der Richter ist der Breslauer Platz kein Kriminalitätsschwerpunkt mehr und darf deshalb nicht überwacht werden. Das sieht die Kölner Polizei anders. Nach einer juristischen Prüfung hat Polizeipräsident Uwe Jacob jetzt entschieden gegen den Kammerbeschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Wie die Polizei ihren Einspruch begründet ist unklar. Denn Details werden wegen des laufenden Verfahrens nicht veröffentlichen, heißt es.
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