
© Radio Erft
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Laut Urteil hatte der Pfleger, der im Haushalt seines Opfers gelebt hatte, die Taten an drei Tagen im vergangenen September begangen – das beweisen Videoaufnahmen.Die Tochter hatte im Schlafzimmer ihrer Mutter eine Kamera angebracht, die alles aufgezeichnet hatte – aber nicht, weil der 63 Jahre alte Pfleger unter Verdacht stand. Vielmehr wollte die Tochter so von ihrem Arbeitsplatz in der Nachbarwohnung einen Blick auf ihre Mutter werfen können, wenn diese mal unbeaufsichtigt war. Die Seniorin kann sich wegen Krankheiten nicht mehr richtig bewegen und sich auch nur schwer verständlich machen.
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