
Köln: Nach Nizza: Ermittlung wegen versuchter Tötung möglich
Nach den Gewaltexzessen von Fußballchaoten in Nizza prüft die Kölner Staatsanwaltschaft, ob sie wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ermitteln kann. Ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft sagte, bislang ermittle man zwar "nur" wegen schweren Landfriedenbruch, gefährlicher Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz.
Veröffentlicht: Mittwoch, 14.09.2022 15:38
Es könnten sich aber bei der Auswertung der vielen Bilder und Videos auch noch Hinweise auf ein Kapitalverbrechen, also ein versuchtes Tötungsdelikt ergeben. Eine zentrale Frage könnte dabei sein, ob der von der Tribüne gestürzte Mann geschubst wurde. Es gebe viele Videos des Vorfalls aus unterschiedlichen Winkeln, diese würden jetzt unter anderem auf diesen Aspekt hin überprüft. Auch das werfen von Tischen oder das Schlagen mit schweren Eisenstangen könnten unter Umständen als versuchtes Tötungsdelikt gewertet werden.