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Gericht sieht Pflicht weiter nicht erfüllt
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Die Stadt Köln muss 5.000 Euro Zwangsgeld zahlen. Das Oberverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Stadt ihre Pflicht aus einem früheren Urteil zum nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz noch nicht ausreichend erfüllt hat. Danach muss Köln wirksame Maßnahmen ergreifen, um gesundheitsgefährdenden Lärm an den Wohnungen der Anwohner in der Nacht zu verhindern. Zwar gilt dort seit Ende 2025 ab 21 Uhr ein Alkoholverbot. Die Lärmwerte sind zuletzt zwar gesunken, lagen im Mai 2026 aber weiter über der Schwelle zur Gesundheitsgefahr von 60 Dezibel oder nur knapp darunter. Die Stadt hat sich gegen diese Androhung des Zwangsgeld zwar gewehrt – allerdings ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen.
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