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Damit steht fest, dass die Allgemeinverfügung mit den im Vergleich zum Land schärferen Kölner Regelungen nicht verlängert werden soll. Diese Regelungen treten somit mit Ablauf des 28. Juni 2021 außer Kraft.
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Damit steht fest, dass die Allgemeinverfügung mit den im Vergleich zum Land schärferen Kölner Regelungen nicht verlängert werden soll. Diese Regelungen treten somit mit Ablauf des 28. Juni 2021 außer Kraft.