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Danach sollen in der Altstadt und im Zülpicher Viertel in den abgesperrten Bereichen die 2G-Regeln gelten. Die Jecken müssen also genesen oder geimpft sein. Laut dem Ministerium dürfen Kommunen in Abstimmung mit dem Ministerium 2G-Regeln anordnen, wenn es als angemessen erachtet wird. Auch bei allen Veranstaltungen in Sälen soll 2G gelten. Normale Restaurants, in denen zum Beispiel Martinsgansessen stattfinden, sind davon ausgenommen, heißt es.
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