
© pixabay (Symbolbild)
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Im Jahr 2002 war der heute 54-Jährige vom Kölner Landgericht wegen Drogendelikten zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Gut drei Jahre später wurde er vorzeitig in sein Heimatland zurück geschickt – mit einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland. Gleichzeitig wurde er von der Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausgeschrieben – für den Fall, dass er doch wieder einreist. Genau das hat er jetzt gemacht. Jetzt muss er seine Reststrafe von drei Jahren doch noch verbüßen.
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