
Köln: Klage wegen Ausschreibung am Flughafen abgelehnt
Die Auswahl des Unternehmens für die Bodenabfertigungsdienste am Köln/Bonner Flughafen ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Köln jetzt entschieden und damit die Klage eines Mitbewerbers abgelehnt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 22.09.2022 14:24
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Turnusmäßig war der Auftrag 2020 für eine Laufzeit von sieben Jahren neu ausgeschrieben worden. Der unterlegene Bewerber hatte daraufhin gegen die Entscheidung und die Auswahlkriterien des NRW-Verkehrsministeriums geklagt. Das habe aber alles seine Richtigkeit, das Verfahren sei Transparent, so der Richter. Eine Revision gegen das Urteil hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen.
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