
Anzeige
Turnusmäßig war der Auftrag 2020 für eine Laufzeit von sieben Jahren neu ausgeschrieben worden. Der unterlegene Bewerber hatte daraufhin gegen die Entscheidung und die Auswahlkriterien des NRW-Verkehrsministeriums geklagt. Das habe aber alles seine Richtigkeit, das Verfahren sei Transparent, so der Richter. Eine Revision gegen das Urteil hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen.
Anzeige