
© Erzbistum Köln
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Gegen Woelki waren mehrere Strafanzeigen wegen Strafvereitelung im Amt eingegangen. Der Kardinal hält seit einem Jahr ein Gutachten einer Münchner Kanzlei zurück, wofür er rechtliche Bedenken anführt. Das in seinem Auftrag erstellte Gutachten hat den Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsvorwürfen untersucht. Die Staatsanwaltschaft ist seit längerem damit beschäftigt, das ihr vorliegende Gutachten auszuwerten. Diese Prüfung dauere noch an, sagte Willuhn. Bisher hätten sich keine strafrelevanten Ansätze daraus ergeben. Dies sei auch eher nicht zu erwarten gewesen, weil die Fälle meist schon länger zurücklägen. Entweder seien sie verjährt oder die mutmaßlichen Täter schon tot.
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