
© pixabay
© pixabay
Anzeige
Eine Dreijährige musste wegen eines Corona-Falls in ihrem Kölner Kindergarten fast zwei Wochen in Quarantäne – und dafür forderte die Familie 3.000 Euro Schmerzensgeld. Das Kind habe in der Zeit psychische Schäden erlitten, war die Argumentation. Es sei während der Isolation immer aggressiver geworden und habe unter Schlafstörungen gelitten. Das Landgericht lehnte die Zahlung aber ab und sah die Klage als unbegründet an. Das Mädchen sei zu Recht als Ansteckungsverdächtige und enge Kontaktperson des infizierten Kindes eingestuft worden. Die Quarantäne-Anordnung habe damit eine gesetzmäßige Grundlage gehabt.
Anzeige