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Köln: Kein Schmerzensgeld für Kita-Kind in Quarantäne
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Köln: Kein Schmerzensgeld für Kita-Kind in Quarantäne

Das Landgericht Köln hat eine Entscheidung zu Quarantäne von Kindern und Schmerzensgeld gefällt und die Klage einer betroffenen Familie abgewiesen.

Veröffentlicht: Dienstag, 30.11.2021 12:56

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Eine Dreijährige musste wegen eines Corona-Falls in ihrem Kölner Kindergarten fast zwei Wochen in Quarantäne – und dafür forderte die Familie 3.000 Euro Schmerzensgeld. Das Kind habe in der Zeit psychische Schäden erlitten, war die Argumentation. Es sei während der Isolation immer aggressiver geworden und habe unter Schlafstörungen gelitten. Das Landgericht lehnte die Zahlung aber ab und sah die Klage als unbegründet an. Das Mädchen sei zu Recht als Ansteckungsverdächtige und enge Kontaktperson des infizierten Kindes eingestuft worden. Die Quarantäne-Anordnung habe damit eine gesetzmäßige Grundlage gehabt.

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