Köln: Kein Schmerzensgeld für enttäuschende Hochzeitsfotos
Veröffentlicht: Dienstag, 30.04.2024 16:50
Wer mit den Fotos seiner Hochzeit unzufrieden ist, kann deswegen kein Schmerzensgeld vom Fotografen verlangen. Das hat jetzt das Kölner Landgericht entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz betätigt. Ein Hochzeitsfotograf hatte einem Paar einen USB-Stick mit fast 200 Bildern der Hochzeit gegeben. Das Paar war damit aber unzufrieden.

Ereignisse wie das Steigenlassen von Luftballons und Gruppenfotos hätten gänzlich gefehlt. Das Paar wollte vor dem Amtsgericht deswegen 2.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten, mit der Begründung, dass das Bildangebot Enttäuschung und Trauer bei ihnen ausgelöst habe. Die Hochzeit werde für immer negativ behaftet und vom Streit mit dem Fotografen „ein Leben lang überschattet sein“.
Das Landgericht sagte dagegen: Bloße Enttäuschung reicht für Schmerzensgeld nicht aus. Für einen Schmerzensgeldanspruch müsse der Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt sein und dafür müsse die psychische Beeinträchtigung einen Krankheitswert erreichen, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Nach dem Beschluss des Landgerichts zog das Paar seine Berufung zurück. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.