
© Radio Erft
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In einer Mitteilung bestritten die Münchner Anwälte, in dem Gutachten rechtliche Fehler gemacht zu haben. Der Erzbischof Woelki hatte das bisher als Grund aufgeführt, warum er das Gutachten nicht veröffentlichen möchte. Das ist nach Einschätzung der Anwälte aber nötig, auch wegen des großen öffentlichen Interesses, für die Veröffentlichung würden sie selbst die Verantwortung tragen. Das Erzbistum hat das aber abgelehnt, das Gutachten sei schon wegen seiner handwerklichen Mängel untauglich.
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