
Jetzt würden die Fachleute den Gerichtsbeschluss analysieren und prüfen, ob die Polizei Köln Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen wird. Das Verwaltungsgericht hatte gestern einen Beschluss veröffentlicht, wonach der Breslauer Platz kein Kriminalitätsschwerpunkt ist und deshalb nicht per Video überwacht werden dürfe. Das sieht Kölns Polizeipräsident Jacob naturgemäß anders und wirbt weiter für die Überwachung dort. Erst am Montagabend hätten Polizisten dank der Videobeobachtung einen mutmaßlichen Brandstifter auf frischer Tat festgenommen, heißt es Nach ersten Ermittlungen soll der Mann kurz vor Mitternacht zwei Papiermüllcontainer und eine Bauplane am Eingang zum "Alten Wartesaal“ angezündet haben. Landes- und Bundespolizei hätten ihn anhand des Videomaterial identifiziert. Streifenbeamte nahmen den Verdächtigen dann wenig später fest.
Eilantrag von Kölner erfolgreich
Gegen die installierten Videokameras auf dem Breslauer Platz hatte ein Kölner, der sich dort regelmäßig hinter dem Hauptbahnhof aufhält geklagt – er sieht sich in seinen Grundrechten verletzt. Er will erreichen, dass die Überwachung bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens ausgesetzt wird. Der Breslauer Platz und der Bereich vor dem Dom werden seit 2017 mit fest installierten Kameras überwacht um Straftaten zu verhindern. Hintergrund für die Videoüberwachung dort waren die Ausschreitungen in der Silvesternacht 2015. Seitdem ist in Köln ausgerüstet worden. Kameras hängen unter anderem auch am Ebertplatz, am Wiener Platz und am Neumarkt.