Köln: Junge Alternative gilt als rechtsextrem
Veröffentlicht: Dienstag, 06.02.2024 12:08
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Einen entsprechenden Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln heute veröffentlicht.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen. Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation schon als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. Im April letzten Jahres hatte die Verfassungsschützer die Junge Alternative dann als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Es hätten sich Hinweise ergeben, dass es bei der AfD-Jugendorganisation Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gibt.