
© pixabay / Symbolbild
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Köln: Identitäre Bewegung darf weiter beobachtet werden
Der Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung Deutschland einem Urteil des Kölner Verwaltungsrichts zufolge als Verdachtsfall beobachten. Gegebenenfalls dürfe er die als Verein verfasste Organisation zudem auch als «gesichert» rechtsextremistisch behandeln, so die Richter.
Veröffentlicht: Donnerstag, 13.10.2022 15:12
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Das Verwaltungsgericht hatte über eine Klage der Bewegung entschieden und diese abgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das seinen Sitz in Köln hat, hatte 2016 erklärt, dass es die Identitäre Bewegung als sogenannten Verdachtsfall beobachte. Es lägen Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen vor, hieß es im damaligen Verfassungsschutzbericht.
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