
© Handwerkskammer Köln
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Die Branche darf nach der überarbeiteten Corona-Schutzverordnung bis Ende November nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Viele Betriebe haben deshalb aktuell einen hohen Beratungsbedarf, so die Kammer. Es herrsche großes Unverständnis, weil nur das Friseurhandwerk von den Einschränkungen ausgenommen ist. Hier müsse die Landesregierung dringend handeln. Denn Kosmetikbetriebe verfügen über fein abgestimmte Hygienekonzepte und seien generell dazu verpflichtet, bei ihrer täglichen Arbeit Hygienestandards umzusetzen, heißt es. Die Handwerkskammer unterstütze deshalb auch die Initiative #beautybranchestehtauf.
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