
© Symbolbild: Bundespolizei
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Dazu zählen zum Beispiel Schreckschusswaffen, Messer, Macheten oder Teleskopstöcke. Aber auch andere potentiell gefährliche Gegenstände wie Schraubenzieher oder Baseballschläger sind nicht erlaubt. Die Bundespolizei wird zur Durchsetzung des Verbots immer wieder Kontrollen durchführen. Wer doch eine Waffe dabei hat, muss unter anderem mit Geldstrafen oder einem Hausverbot rechnen. Die Waffenverbotszone gilt jeweils von 18 Uhr bis 2 Uhr in der Früh.
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