
Köln: Haftstrafen für den Verkauf kranker Welpen
Das Kölner Landgericht hat ein Urteil wegen des gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Handels mit todkranken Hundewelpen gefällt. Ein Mann und eine Frau müssen jeweils für drei Jahre in Haft. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 19 450 Euro Beute an, sowie die Zahlung von Schadenersatz an eine Geschädigte in Höhe von rund 2300 Euro.
Veröffentlicht: Dienstag, 05.04.2022 12:27
Laut dem Urteil hatte das Paar von Oktober bis Dezember 2020 in 19 Fällen Welpen verschiedener Rassen über Online-Plattformen angeboten. Allerdings waren die Tiere mit der tödlichen Infektionskrankheit Parvovirose infiziert, was die Verkäufer auch gewusst haben sollen. Der Verkauf fand jeweils in Köln auf der Straße gegen Barzahlung statt. Die Tiere waren dann sämtlich binnen Tagen bei ihren neuen Besitzern gestorben oder hatten eingeschläfert werden müssen. Die Welpen waren aber als gesund ausgegeben und für Beträge zwischen 900 und 1150 Euro verkauft worden, hieß es in der Urteilsbegründung.