
© Radio Erft
© Radio Erft
Anzeige
Der Sachverständige soll kläre, ob seiner Meinung nach der wegen Missbrauchs an seiner Tochter und anderer Kinder angeklagte Jörg L. schuldfähig ist oder in einer Psychiatrie untergebracht werden muss. Wie das Gutachten ausgefallen ist, wird die Öffentlichkeit damit in der Regel erst in der Urteilsbegründung Anfang Oktober erfahren. Der Verteidiger des Familienvaters ließ heute Chatprotokolle seines Mandanten mit pädophilen Gleichgesinnten über die sexuelle Fantasien und Missbrauchstaten mit Kindern vorlesen. Darin wurde erneut deutlich, dass der Angeklagte selbst davon überzeugt war, seine wenige Monate alte Tochter nicht gegen ihren Willen missbraucht zu haben. Das Gericht erklärte allerdings, dieser Deutung in keinem Falle zu folgen.
Anzeige