
© Radio Erft
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Angesichts der hohen Infektionszahlen in Köln, die durch viele andere Maßnahmen nicht spürbar gesenkt werden konnten, seien die Ausgangsbeschränkungen als letztes Mittel zulässig. Der Eingriff in die Grundrechte müsse hinter der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zurücktreten. Die Kammer räumte zwar ein, dass zum Beispiel das Ansteckungsrisiko bei Treffen nach 21 Uhr an der frischen Luft mit Mindestabstand gering sei – aber es gehe der Stadt auch eher darum, Treffen in Wohnungen zu verhindern. Und wer auf dem Weg dorthin sei, könne bei Ausgangsbeschränkungen besser kontrolliert werden als später das Treffen im privaten Raum.
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