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Köln: Gericht hat Zweifel an mutmaßlicher Vergewaltigung
© pixabay / Symbolbild
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Köln: Gericht hat Zweifel an mutmaßlicher Vergewaltigung

Im Fall um die mutmaßliche Vergewaltigung einer Frau im Kölner Karneval 2020 hat das Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Am Ende hätten die Zweifel überwogen und der Angeklagte sei mit Fug und Recht freizusprechen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Veröffentlicht: Mittwoch, 09.02.2022 11:19

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Dem Mann war vorgeworfen worden, im Februar 2020 mit zwei ursprünglich Mitangeklagten eine Frau in einem Hotel vergewaltigt und von ihr Fotos gemacht zu haben. Damit sollen sie in einer Chatgruppe geprahlt haben. Das Gericht zeigte sich nicht überzeugt, dass der Sex des 35-Jährigen mit der Frau «ohne jeden Zweifel» gegen deren Willen stattgefunden habe. Seine Zweifel stützte das Gericht unter anderem auf Videoaufnahmen, die einer der ursprünglich Mitangeklagten in dem Hotelzimmer gefertigt hatte. Darauf sei zu sehen gewesen, wie die Frau ihr linkes Bein um den Angeklagten gelegt habe. «Klarer kann man Zustimmung eigentlich nicht signalisieren, als wenn man selbstständig ein Bein bewegt und den Partner damit umschlingt», sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Trotz Freispruch muss der Mann allerdings eine Geldstrafe von 1.600 Euro zahlen. Laut Gericht hatte er zwei kurze Handyvideos von der damals 21-Jährigen gefertigt.

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