
© Bilderdatenbank Erzbistum
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Die Bild hatte berichtet, dass ein angeblich bislang geheim gehaltener Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums Woelki in Erklärungsnot bringe. Dazu urteilte das Gericht, es sei falsch, dass der Bericht bis heute geheim gehalten werde. Außerdem darf die Zeitung nicht mehr über einen Vertuschungsverdacht im Umgang mit Missbrauchsverdachtsfällen berichten. Zwar bestehe ein hohes öffentliches Interesse an dem Thema – aber die Bild-Zeitung suggeriert dem Leser laut Gericht Zusammenhänge, die nicht erwiesen sind. Die Zeitung prüft jetzt, ob sie in Berufung geht.
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