Köln: Gericht bestätigt Haftstrafe für ehemaligen Rocker


Nach einer Schießerei in Köln muss ein ehemaliger Rocker jetzt doch noch ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Köln hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil abgewiesen. Es habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gegeben, so die Begründung.

Das OLG bestätigt damit die Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten ohne Bewährung. Das Landgericht hatte ihn im Mai schuldig gesprochen. Für das Gericht war klar, dass der Mann im Januar 2019 in der Nähe des Kölner Hauptbahnhofs mit einem Revolver in Richtung eines Mitglied eines verfeindeten Rockerclubs geschossen hatte. Getroffen hatte er nicht. 

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