
Verwaltungsgericht gibt der Stadt Köln recht
Am ehemaligen Großmarkt in Köln bleibt das Füttern von Tauben verboten. Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag einer Projektgruppe abgelehnt, die eine Ausnahmegenehmigung beantragt hatte.
Die Gruppe hatte argumentiert, dass den Tieren nach der Räumung des Großmarktes die Nahrungsgrundlage fehle. Die Stadt Köln lehnte den Antrag jedoch ab. Sie verwies darauf, dass Taubenkot erhebliche Schäden verursachen und auch Gesundheitsrisiken mit sich bringen kann.
Das Gericht bestätigte diese Einschätzung nun. Nach Auffassung der Richter darf die Stadt Köln selbst entscheiden, ob sie in solchen Fällen eine Ausnahme vom Taubenfütterungsverbot zulässt oder nicht.
In der Begründung heißt es außerdem, dass weder das Tierschutzrecht noch das Grundgesetz dazu verpflichten, wildlebende Tiere wie Stadttauben zu ernähren.
Gegen diesen Beschluss kann die Projekgruppe Beschwerde einlegen. Darüber würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.