Köln: Erzbischof Heße sagt im Missbrauchsprozess aus

Der Hamburger Erzbischof Heße hat am Dienstag vor dem Landgericht Köln als Zeuge in einem Missbrauchsprozess gegen einen katholischen Priester ausgesagt.

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Heße schilderte, wie er 2010 als damaliger Personalchef des Erzbistums Köln den Priester beurlaubt hatte, nachdem die Staatsanwaltschaft gegen den Mann ermittelte. Die Beurlaubung sei unverzüglich erfolgt. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen nach einiger Zeit jedoch ein, weil die Nichten des Priesters, die ihn beschuldigt hatten, ihre Aussage zurückzogen. Laut Heße gab es danach für ein kirchliches Verfahren keine Grundlage mehr - und auf Anweisung des damaligen Erzbischofs Meisner wurde der Priester erneut eingesetzt. Er hatte wieder mit Kindern zu tun und soll erneut Missbrauch begangen haben.

Allerdings: Weder Heße, noch der damalige oberste Kirchenrichter in Köln, Assenmacher, hatten die Vorwürfe nach Rom gemeldet, obwohl die Justiziarin des Erzbistums das für notwendig erachtete.

Mögliche Ungereimtheiten

2020 war bekannt geworden, dass es aus der Zeit, in der die Vorwürfe gegen den Priester geprüft wurden, einen brisanten Aktenvermerk des Erzbistums gibt. Darin hieß es, der Priester habe im Generalvikariat in einem Gespräch «alles erzählt». Weiter heißt es: «Es sollte über dieses Gespräch jedoch bewusst kein Protokoll angefertigt werden.» Heße habe zu diesem Vorgehen sein Einverständnis gegeben. Heße sagte dazu vor Gericht, er könne sich «keinen Reim» auf diese Aktennotiz machen. Der Priester habe ihm gegenüber immer alle Vorwürfe bestritten und als «Quatsch» bezeichnet. «Er wies das alles von sich. (...) Da bin ich mir hundertprozentig sicher.» Außerdem seien die Akten ja alle noch vorhanden. In einem vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki in Auftrag gegebenen Gutachten des Strafrechtlers Björn Gercke waren Heße im vergangenen Jahr elf Pflichtverletzungen bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch während seiner Kölner Zeit angelastet worden. Dabei ging es um Verstöße gegen die Melde- und Aufklärungspflicht. Heße bot daraufhin seinen Rücktritt an, doch Papst Franziskus beließ ihn im Amt. Zwar sah auch der Papst «persönliche Verfahrensfehler Heßes». Das Gutachten habe aber nicht ergeben, dass diese Fehler «mit der Absicht begangen wurden, Fälle sexuellen Missbrauchs zu vertuschen».

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