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Das Kölner Amtsgericht erklärte auf Anfrage, man sei mit den zuletzt immer wieder aufgestockten Terminangeboten ans Limit gegangen.
Kirchenaustritte können alternativ auch schriftlich eingereicht werden. Das Papier muss aber zuvor von einem Notar beglaubigt werden.
Die Kosten dafür können laut Notarkammer von der beim Amtsgericht fälligen Gebühr abweichen. Es sei aber möglich sich eine Art persönlichen Kostenvoranschlag nennen zu lassen.
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