
© pixabay / Symbolbild
© pixabay / Symbolbild
Anzeige
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann im Juli 2017 eine damals 16-Jährige emotional von sich abhängig gemacht und sie dazu gebracht, mehrere Monate für ihn der Prostitution nachzugehen. Außerdem soll er sie geschlagen und getreten haben. Vor zwei Jahren war der Mann wegen besonders schwerer Zwangsprostitution zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte er Revision eingelegt und vom Bundesgerichtshof teilweise auch recht bekommen. Denn laut BGH konnte der Vorwurf der fortgesetzten Zwangsprostitution im Urteil nicht belegt werden. Deshalb musste sich das Kölner Landgericht erneut mit dem Fall beschäftigen, allerdings diesmal wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung.
Anzeige