
Landgericht Köln prüft Einziehung im Brühler Drogenfall
Ein Drogenfall aus Brühl beschäftigt das Kölner Landgericht am Dienstagmorgen (25.08.) zum zweiten Mal. Im Mittelpunkt steht diesmal nicht die Haftstrafe des verurteilten Mannes, sondern die Einziehung von 170.000 Euro.
Der 46-Jährige war vor fünf Jahren wegen bandenmäßigen Drogenhandels in Brühl zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. In einem getrennten Verfahren ordnete das Landgericht Köln anschließend zusätzlich die Einziehung der 170.000 Euro an.
Dagegen legte der Verurteilte Revision ein. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Landgericht Köln nicht ausreichend begründet hatte, wie der Wert der sichergestellten Gegenstände berechnet worden ist.
Deshalb muss das Kölner Landgericht die Geldfrage jetzt erneut verhandeln. Für das Verfahren sind zwei Verhandlungstage bis Mitte September vorgesehen.