
Köln: BGH will im Oktober über Revision entscheiden
Muss der Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten vor 12 Jahren erneut verhandelt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich ab heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hält die Freisprüche von zwei Bauleitern in erster Instanz für falsch und will den Fall neu aufrollen lassen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.07.2021 10:42
Die Bundesanwaltschaft ist im wesentlichen der Meinung, dass die beiden damals am U-Bahn-Bau beteiligten Bauleiter die Gefahren für einen möglichen Einsturz hätten erkennen müssen. Hätten die beiden Bauleiter sorgfältiger geprüft, hätte der Einsturz 2009 wahrscheinlich verhindert werden können, so die Bundesanwältin heute. Die Verteidigungen weisen das zurück. Auch der Bruder eines damals Verstorbenen war heute in Karlsruhe anwesend. Er sagte, für ihn sei es wichtig, dass am Ende feststehe, ob das Unglück, das seinen Bruder und einen weiteren jungen Mann in den Tod riss und viele weitere Menschen schwer getroffen habe, hätte verhindert werden können. Ob der Prozess gegen die beiden Bauleiter wirklich neu aufgerollt werden muss, will der BGH im Oktober entscheiden.