
© Radio Erft
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Der Fahrer stand jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Laut Amtsgericht hätte er den Fußgänger sehen müssen. Neben der Bewährungsstrafe muss der 57-Jährige 5.000 Euro Schmerzensgeld an den Sohn des Verstorbenen zahlen. Außerdem wurde sein Führerschein eingezogen.
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