Köln: Bestechlichkeit - Amtsmitarbeiterin muss in Haft

Eine Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts ist wegen illegaler Einschleusung von Ausländern vor dem Landgericht zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch erging wegen bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, Falschbeurkundung im Amt und Bestechlichkeit.

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Auch drei ihrer Komplizen bekamen Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen. Laut Staatsanwaltschaft sollen sich die Beschuldigten im Januar 2022 zu einer Bande zusammengeschlossen haben. Ziel sei es gewesen, vor allem syrischen Staatsangehörigen die illegale Einreise in die Bundesrepublik zu ermöglichen. Die 60-Jährige soll die entsprechenden Einreisedokumente gefälscht und dafür Geld erhalten haben. Bei ihrer Ankunft in der Bundesrepublik sollen die Einreisewilligen dann Asyl beantragt haben. Die 60-Jährige soll für ihre Beteiligung insgesamt 143 000 Euro erhalten haben. Gegen sie läuft laut ihrem Verteidiger ein Amtsenthebungsverfahren.

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