
© Radio Erft
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Das ist ein Sieg für den 1. FC Köln, der die Entscheidung aus Münster nicht gerechtfertigt fand. Jetzt muss das Gericht in Münster erneut darüber entscheiden, ob der Bebauungsplan für die Fläche im Grüngürtel wirksam ist oder nicht. Denn aus Sicht der Richter in Leibzig waren die Erwägungen der Kollegen in Münster so rechtlich nicht tragfähig. Seit Jahren plant der FC, ein neues Nachwuchsleistungszentrum und weitere Fußballplätze und Kleinspielfelder hinter dem Geißbockheim anzulegen. Unter anderem eine Bürgerinitiative will das verhindern.
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